Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung
Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V. – in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Leitung / Inhaber:innen – Fürsorgepflicht & Prävention

Diese Seite unterstützt Fahrschulinhaber:innen und verantwortliche Leitungen dabei, Prävention, Beschwerdewege und Fürsorgepflicht im Betrieb klar zu regeln.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Mitarbeitende schützen und Verantwortung für Verhalten im Betrieb übernehmen – in beide Richtungen (Schutz der Mitarbeitenden und Verantwortung gegenüber Dritten).

1) Policy‑Checkliste

2) Interner Ablauf (Beispiel)

SchrittBeschreibung
1. EingangMeldung aufnehmen (ggf. anonym, falls Lösung vorhanden).
2. SchutzBetroffene Person entlasten, Zuordnungen/Termine prüfen.
3. KlärungFakten prüfen, Gespräche führen, dokumentieren.
4. MaßnahmenGespräche, Schulung, ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen.
5. RückmeldungErgebnis/Nächste Schritte transparent mitteilen.

3) Aufsichtsbehörden

Bitte wenden Sie sich bei aufsichtsrechtlichen Fragen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises/Ihrer Stadt. Für Baden‑Württemberg ist hier eine konkrete Liste pro Landkreis vorgesehen.

Zur Liste (BW)