Beauftragung
Da der
Treuhandverein ausschließlich im Auftrag der örtlich zuständigen
Erlaubnisbehörden arbeitet, ist eine direkte Beauftragung durch
Fahrschulen oder Privatpersonen nicht möglich. Anträge müssen daher
grundsätzlich an die zuständige Behörde gestellt werden. Die Bearbeitung
durch den Verein geschieht schnellstmöglich.