Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V.

Der Verein

Seit dem Jahr 1981 nimmt der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. in Baden-Württemberg Aufgaben im Rahmen der Fahrschulüberwachung nach § 33 Fahrlehrergesetz wahr. Der Treuhandverein ist als „geeignete Stelle“ im Sinne dieser Vorschrift anerkannt und berichtet an die örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden. Die Prüfer + Sachverständigen des Vereins treffen Feststellungen vor Ort, haben jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Die Verfahrenshoheit liegt bei der Erlaubnisbehörde.